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Aromen dürfen Bio sein" hat die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) in ihrer jüngsten Sitzung klargestellt. Die LÖK hatte bisher die Meinung vertreten, dass Aromen nicht in den Geltungsbereich des EU-Rechts fallen und damit keine rechtliche Grundlage für eine Biozertifizierung existiert. Das hatte vor allem bei Herstellern von Molkereiprodukten, Süßwaren und Tees für Verunsicherung gesorgt.
„Für uns ist es wichtig, dass diese
Zusatzstoffe ökologisiert werden, um die Qualität von Bio-Lebensmitteln konsequent weiterzuentwickeln“, sagt Dr. Alexander Beck, Geschäftsführer der
Assoziation ökologischer Lebensmittel-Hersteller (AoeL). „Jedoch müssen auch die rechtlichen Vorgaben für die Herstellung von Öko-Aromen weiterentwickelt werden.“ „Wir freuen uns sehr über diese Klarstellung. Damit haben wir eine gute Grundlage, um die Aromen in unsere
Zusatzstoffliste aufzunehmen“, sagt Rolf Mäder, Projektkoordinator des
Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL). „Jetzt sind die Aromen-Hersteller aufgerufen, ihre Produkte listen zu lassen.“