Fachgutachten zur Erhaltung der Biodiversität

Autor: Michael Otto Stiftung-Pressemeldung

 

Die Landwirtschaft mit ihren unternehmerisch eigenständigen Betrieben spielt eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt. Da sich der Großteil der zu schützenden Biodiversität auf Agrar-Flächen befindet, müssen die Landwirte nach Auffassung der Michael Otto Stiftung mit ihren materiellen Interessen ernstgenommen und für ein neues Bündnis zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gewonnen werden. Um eine von den Bauern mitgetragene naturnahe Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu erreichen, sind nach einem jetzt vorgelegten Fachgutachten von Prof. em. Dr. Ulrich Hampicke vom Institut für Botanik und Landwirtschaftsökologie in Greifswald im Auftrag der Michael Otto Stiftung zwischen 1,5 und 1,8 Milliarden Euro jährlich an Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaftsbetriebe notwendig. Mit dieser Summe könnten laut Fachgutachten 2,3 Millionen Hektar oder 15 % der Agrarfläche in Deutschland naturnah bewirtschaftet werden. Damit wäre Deutschland auch den von der damaligen Bundesregierung bei der EU-Ratssitzung 1997 in Göteborg erklärten Zielen zum Ausbau des Natur- und Umweltschutzes einen großen Schritt näher.

Die Erhaltung der Artenvielfalt hält Prof. Hampicke durch eine sinnvolle Mischung aus der Ausweitung von biodiversitätsreichen Formen der extensiven Landwirtschaft sowie einer Begrenzung der Intensivierung der Landwirtschaft für möglich. Rund eine Million Hektar sind seiner Einschätzung nach allein durch die Umstellung auf eine extensive Bewirtschaftung von Halbkultur- und Traditionsgrünland durch Beweidung sowie naturverträgliche Mähtechniken zu gewinnen. Dazu käme die Extensivierung von 400.000 ha Intensiv-Grünland durch Wiederherstellung artenreicher Wiesen und Weiden sowie die Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter auf 300.000 ha in weniger ertragreichen Ackerbau-Regionen und der Anlage von Strukturelementen (Randstreifen, Feldgehölze, Hecken etc.) auf 600.000 ha bislang hoch produktiven Ackerlandes.

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Vergleichsrechnung ermittelte Prof. Hampicke die notwendigen jährlichen Ausgleichszahlungen pro Hektar als Äquivalent für den durch die veränderte Flächennutzung entgangenen Deckungsbeitrag für die landwirtschaftlichen Betriebe. Herausgekommen ist dabei je Hektar Halbkulturlandschaft und Traditionsgrünland ein jährlicher Ausgleichsbetrag von 500 Euro, bei Grünland-Extensivierung von 1.000 Euro, bei Ackerwildkrautschutz von 300 Euro und für mehr Vielfalt an Strukturelementen in der Ackerlandschaft ein Betrag von 700 Euro.

Zur Finanzierung eines derartigen bundesweiten Programms naturnaher Bewirtschaftung sieht Prof. Hampicke ausreichend vorhandene Geldmittel unter anderem im Rahmen der bestehenden ELER-Verordnung, die die rechtliche Grundlage für die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Entwicklung ländlicher Räume in der EU darstellt. Dafür müssten vor allem Agrar-Umweltprogramme stärker auf den Schutz biotischer Ressourcen zugeschnitten werden. So könnten jährlich 850 Millionen Euro aus dem „ELER Schwerpunkt 2, Offenland“, 100 Millionen Euro aus dem „ELER Schwerpunkt 3, Umweltschutz“ und 300 Millionen Euro aus dem Programm „Erste Säule Grünland (1 Mio. Hektar)“ dafür eingesetzt werden.

02.09.2010

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