Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für höhere Anforderungen an die Risikoprüfung
gentechnisch veränderter Pflanzen präsentiert, die in Lebens- und Futttermitteln verwendet werden. Es wäre das erste Mal, dass rechtlich verbindliche Standards in der EU beschlossen werden, nach denen sich die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA richten muss. Eine erste detaillierte Analyse von
Testbiotech zeigt jedoch, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht ausreichend sind, um eine Gefährdung von Mensch und Umwelt auszuschließen.
Testbiotech fordert u.a folgende Nachbesserungen:
Das Konzept der vergleichenden Risikoprüfung sollte durch eine umfassende Risikobewertung ersetzt werden.
Die Einführung von Stresstests, um die genetische Stabilität der Pflanzen zu überprüfen.
Die Entwicklung eines stufenweises Konzeptes zur Untersuchung gesundheitlicher Risiken, das in vitro Tests (ohne Tiere), die gezielte Untersuchungen bestimmter gesundheitlicher Risiken und Langzeitstudien unter Einbeziehung mehrerer Generationen vorschreibt.
Pflanzen, in denen mehrere Genkonstrukte kombiniert werden (Stacked Events) sollten nicht weniger gründlich als die Pflanzen geprüft werden, in die nur ein Genkonstrukt eingebaut wurde.
Die Rückstände von Spritzmitteln, gegen die diese Pflanzen resistent gemacht wurden, müssen in deren Risikobewertung berücksichtigt werden.
Wechselwirkungen wie synergistische, additive und akkumulierte Effekte müssen umfassend untersucht werden.
Die Festlegung von standardisierten Verfahren zur Messung der Genaktivität und der Konzentration der neuen Proteine in den Pflanzen
Die Festlegung von Kriterien, die eine Zurückweisung von Anmeldungen nötig machen
Nach einer Marktzulassung müssen die Produkte im Markt so beobachtet werden, dass negative gesundheitliche Auswirkungen identifiziert werden können.
Die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Prüfung, das auch ethische und sozioökonomische Fragen berücksichtigt.
Die Industrie sollte sich an den Kosten für die Zulassungsprüfung beteiligen und in einen Fond für die Förderung einer unabhängigen Risikoprüfung einzahlen.