Auf dem Versuchsgelände des AgroBioTechnikums östlich von Rostock ist ein
zweites Gengerstefeld angelegt worden. Grund ist offenbar die Beschädigung des ersten Feldes. Diese Aktion war von den Betreibern bislang verheimlicht worden, stattdessen wurde ein zweites Feld angelegt. Doch dafür liegt gar
keine Genehmigung vor! Die Anlage ist nach § 39 Gentechnikgesetz folglich eine Straftat. Daher wurden die Verantwortlichen angezeigt.
Die Entdeckung schafft auch
Brisanz für einen Strafprozess in Gießen, denn dort geht es um genau diesen Genversuch, der 2006 bis 2008 in Gießen stattfinden sollte. Eine öffentlich angekündigte Feldbefreiung sollte 2006 verhindern, was seitdem jährlich stattfand: Riskante Pannen, Verstöße gegen Sicherheitsauflage, gefälschte Antragsunterlagen und jetzt die illegale Anlage eines zweiten Feldes.
Sie können die
Anzeigeschrift hier einsehen. Falls Sie die
Broschüre zum Filz zwischen Behörden, Konzernen, Forschung, Geldgebern und Lobbyverbänden noch nicht kennen: Sie können diese
bestellen (auch als Rezensionsexemplar) oder im Netz
downloaden. Dort sind viele weitere Informationen zu finden.