Die Standorte von Ackerflächen, auf denen Gen-Raps versehentlich angebaut worden ist, müssen öffentlich
gemacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden, nachdem der Anbauverband
Bioland unterstützt von
Greenpeace gegen das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern geklagt hatte. Hintergrund der Klage war die Aussaat von insgesamt 1500 Hektar Raps in Norddeutschland, der
mit illegalem Gen-Raps verunreinigt war. Die Behörden hatten sich unter Berufung auf den Datenschutz geweigert, die Standorte zu nennen.
Bioland hatte nach Bekanntwerden der Aussaat 2007 beim Ministerium die Offenlegung der Gen-Rapsstandorte nach dem
Umweltinformationsgesetz eingefordert. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen gaben die Gerichte dem Auskunftsbegehren jeweils statt. Dennoch hatte sich Agrarminister Dr. Backhaus bis zuletzt geweigert, entsprechende Informationen für Mecklenburg-Vorpommern herauszugeben.
In den vergangenen Jahren kam es jenseits des angemeldeten und im Standortregister aufgenommenen Anbaus von Gen-Pflanzen wiederholt zur
Aussaat von ungenehmigten Gen-Saaten, weil Saatgutfirmen an Landwirte verunreinigtes Saatgut geliefert hatten. So wurde im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auf 270 Hektar gentechnisch kontaminiertes Maissaatgut ausgebracht. Trotz Anbauverbot mussten die Saaten nicht umgepflügt werden.
Greenpeace hat Anfang Februar 2010 eine
interaktive Karte online veröffentlicht, auf der die für dieses Jahr angemeldeten Flächen genau dargestellt werden. Derzeit gilt für den Gen-Mais noch das Anbauverbot von vergangenem Jahr.